Neulingskurs der Schiedsrichtergruppe Vaihingen 2015
ab 24.02.15 Clubheim Horrheim
Vorgaben des Württembergischen Fussballverband e.V.
Grundsatz: Qualität vor Quantität
BEI INTERESSE MELDET EUCH BEIM SPIELLEITER MICHAEL GILLE (
Voraussetzungen
- SR-Anwärter müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein
- SR-Anwärter müssen online Spielberichtsbogen ausfertigen können
- Mindestalter 14 Jahre (unter 18 Jahre nur mit Einverständniserklärung)
- Ablehnung wenn man als Spieler wegen Tätlichkeit an SR / SRA verurteilt wurde
- keine Teilnahme, wenn man 2x eine SR-Neulingskursprüfung nicht bestanden hat
- min. 15 Teilnehmer und max. 30 Teilnehmer
- Kurs beinhaltet min. 7 Doppelstunden / 1 Prüfung / 1 Nachprüfung.
- Zulassung zur Prüfung nur, wenn an min. 6 Doppelstunden anwesend
- Achtung: wegen Lerninhalt ist ein Fehlen bei Regel 12 nicht möglich
- schriftliche und eine körperliche Prüfung abgelegt werden.
o schriftlich: 20 Regelfragen a 3 Punkte = 60 Punkte (min. 50 Punkte)
o körperlich: 1600 m in 12 Minuten
- Nachprüfung ist möglich
Wünsche der Schiedsrichtergruppe Vaihingen
- Mindestalter 16 - 18 Jahre
- SR-Anwärter sollten nicht zu viele Interessen neben der Schiedsrichterei haben.
- Teilnahme an allen Schulungsabenden
- Traineranwärter sollten Sommerschulung im Hotel Waltersbühl besuchen
- aus Fairnesgründen, werden pro Verein max. 5 Interessenten angenommen.
- gern gesehen sind auch „ausgediente“ Spieler sowie weibliche Anwärter.
- Schlamper, haben keine Chance! (Pünktliche An- / Rückmeldung; begründete Abmeldung; ...)
- Schiedsrichterneulinge sollten auch von Familie und Verein unterstütz werden!