Konzept für das Laternenfest am 11. November 2021 beim SV Iptingen
Grundlage
• Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht bei der Durchführung von Veranstaltungen je nach der aktuellen Hospitalisierungsinzidenz drei Stufen vor, mit denen die Infektionsübertragung eingedämmt werden soll. Das geplante Laternenfest wird für die Besucher ausschließlich im Außenbereich stattfinden, weshalb im vorliegenden Konzept auf die Regelungen den Innenbereich betreffend nicht eingegangen wird.
• Basisstufe: nicht-immunisierte BesucherInnen müssen, sobald der 1,5m-Abstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, ein negatives Testergebnis bei Beginn der Veranstaltung vorweisen (Antigen-Schnelltest- bescheinigung von Arbeitgebern oder Testzentren max. 24 Stunden alt oder PCR-Test max. 48 Stunden alt).
• Warnstufe: Nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigenoder PCR-Testnachweises gestattet.
- Die Warnstufe tritt in Kraft, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 8,0 erreicht oder 250 COVID-19-PatientInnen die Intensivstationen belegen.
• Alarmstufe: Teilnahme und Zutritt nur mit 2G-Nachweis (genesen oder geimpft).
- Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 12,0 erreicht oder 390 COVID-19-Patient*innen die Intensivstationen belegen.
• Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. Dasselbe gilt für alle Schüler*innen: Sie gelten grundsätzlich als getestet, da sie min. zweimal pro Woche in der Schule getestet werden.
• Maskenpflicht: Besteht auch im Freien, wenn kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
• Es müssen die Kontaktdaten aller Teilnehmer (Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer) dokumentiert und 4 Wochen aufbewahrt werden. Dazu stehen sowohl QR-Codes für die Luca-App als auch Anmeldezettel in Papierform zur Verfügung.
• Entsprechend §11 der Corona VO BW in der ab dem 28. Oktober gültigen Fassung ist in der Basis- und Warnstufe der Verkauf von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr mit Verweildauer an Weihnachtsmärkten gestattet. Das Laternenfest wird unter Einhaltung der dort genannten Regeln durchgeführt. (s. Punkt „Wie werden Hygienerichtlinien umgesetzt?“)
• Der SV Iptingen ist verpflichtet, die Regelungen umzusetzen und die Test-, Impf- und Genesenen-Zertifikate zu überprüfen.
Durchführung der Veranstaltung, zeitlicher & örtlicher Ablauf
Wer darf alles an der Veranstaltung teilnehmen, wie wird 3G kontrolliert? Besteht Maskenpflicht?
Bereits vor Beginn, am Treffpunkt an der Feuerwehr, werden ab 17:30 Uhr Test- bzw Zertifikatkontrollen durchgeführt und den geprüften Personen Vereinsstempel auf den Arm gestempelt. So lässt sich später eindeutig feststellen, wer bereits überprüft wurde.
Der Laternenlauf geht ab 18 Uhr über öffentliche, breite Straßen (Treffpunkt am Feuerwehrmagazin, über die Hofwiesenstraße auf die Vogelsangstraße, von dort über die Nussdorfer Straße in die Hintere Straße, bis zur Einmündung auf die Mönsheimer Straße und dieser in Richtung Kirche folgend). Während diesem kann und soll der Abstand von 1,5m durchgehend erhalten bleiben, sodass auf Masken verzichtet werden kann.
Der Abschluss findet ab ca. 18:30 Uhr auf dem Kelterplatz statt; dieser wird zur Straße hin abgesperrt, als Eingang dient die Brücke über den Grenzbach mit Überprüfung der o.g. Stempel. Die Ausgänge vom Kelterplatz befinden sich am Backhaus und am Rössle und werden kontrolliert.
Falls auf dem Platz der Abstand von 1,5m nicht mehr eingehalten werden kann (Essensausgabe, große Resonanz am Angebot), muss auch hier die Maskenpflicht eingehalten werden. Solange sich aber auf dem Platz so wenig Menschen befinden, dass der Abstand von 1,5m eingehalten werden kann, darf auch hier auf die Maske verzichtet werden.
Wie werden Hygienerichtlinien umgesetzt?
• Desinfektionsspender stehen sowohl vor als auch auf dem Kelterplatz zur Verfügung.
• Es werden für die Kinder unter den geltenden Hygienevorschriften vorgepackte Tüten mit Gebäck herumgetragen, gleiches gilt für Punsch, der in mitgebrachte Tassen ausgeschenkt wird. So vermeiden wir enge Kontakte bei der Ausgabe.
• Lediglich Glühwein (um die Abgabe an Minderjährige auszuschließen) und HotDogs (weil diese verkauft werden) müssen an der Seitentür erstanden werden. Die Lebensmittel werden über eine Absperrung herausgegeben, Plexiglas zum Schutz ist vorhanden, und die Lebensmittel werden, mit Handschuhen und Maske, von einer anderen Person herausgegeben als das Geld eingenommen wird. Auch der Glühwein wird in mitgebrachte Tassen ausgeschenkt.
• Auf dem Platz werden Bistrotische mit genügend Abstand verteilt, sodass sich Familien daran orientieren können und so der Abstand zu den nächsten Familien erhalten bleibt.
Wer darf nicht teilnehmen?
• Liegt eines der folgenden Symptome vor, darf am Laternenfest nicht teilgenommen werden: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot
• Außerdem ist von einer Teilnahme abzusehen, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
• Bei einem positiven Test auf das SARS-CoV-2-Virus im eigenen Haushalt darf die betreffende Person ebenfalls nicht teilnehmen.
• Kein Kontakt zu einem Infizierten in den letzten 14 Tagen, keine Quarantäne
Laufweg: Kelterplatz: